Allgemeine Geschäfts­bedingungen der CONFIDA Fördermittel­beratung GmbH mit Sitz in München

1. Allgemeines, Geltungsbereich

1.1.  Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit Kunden („Auftraggeber“), die Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich‐rechtliches Sondervermögen sind.

1.2.  Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Aufträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

1.3.  Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z.B. auch dann, wenn wir in Kenntnis von Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eine Leistung ihm gegenüber vorbehaltlos erbringen.

1.4.  Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein in Textform abgeschlossener Vertrag (z.B. gegengezeichnetes Auftragsschreiben) bzw. unsere Bestätigung in Textform maßgebend.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1.  Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Auftragsschreiben bezeichnete Beratung bzw. Betreuungstätigkeit des Auftraggebers, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs.

2.2.  Soweit nichts anderes vereinbart, sind wir berechtigt, uns zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und fachkundige Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, werden wir zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.

2.3.  Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung, z. B. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, erforderlich sind, wird der Auftraggeber diese selbst beauftragen.

2.4.  Ändert sich die Rechtslage nach abschließender Erledigung eines Auftrags, so sind wir nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die Änderung oder die sich dann ergebenden Folgen hinzuweisen. Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

3.1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass uns alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weiteren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und uns von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen und weitere Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

3.2.  Wir sind berechtigt, die uns erteilten Auskünfte und übergebenen Unterlagen, insbesondere technische Beschreibungen, Kostenrechnungen und Buchhaltungsunterlagen, als richtig, ordnungsgemäß und vollständig anzusehen und dem Auftrag zugrunde zu legen. Soweit wir offensichtliche Unrichtigkeiten feststellen, werden wir darauf hinweisen. Die Prüfung der uns zur Verfügung gestellten Auskünfte und Unterlagen, insbesondere von Kostenaufstellungen, statistischen Angaben und inhaltlichen/technischen Beschreibungen, gehört nur zum Auftrag, wenn dies in Textform ausdrücklich vereinbart ist.

3.3.  Der Auftraggeber hat unsererseits etwa gelieferte Zwischenergebnisse und ‐berichte sowie Entwürfe schriftlicher Darstellungen der Ergebnisse der Bearbeitung des Auftrags sorgfältig darauf hin zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben, insbesondere über den Auftraggeber, sein Unternehmen bzw. das zu fördernde Vorhaben, zutreffen. Etwaige Unrichtigkeiten wird der Auftraggeber uns unverzüglich in Textform mitteilen. Im Übrigen hat der Auftraggeber auf unser Verlangen die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen zu bestätigen.

3.4.  Der Auftraggeber wird dafür sorgen, dass die im Rahmen des Auftrags von uns erarbeiteten Ergebnisse und Berichte, Entwürfe, Berechnungen und sonstigen Darstellungen nur für Auftragszwecke verwendet werden.

4. Berichterstattung und Kommunikation

4.1.  Soweit Ergebnisse der Bearbeitung des Auftrags schriftlich darzustellen sind, ist allein diese schriftliche Darstellung maßgebend. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind unverbindlich. Sofern nichts anderes vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte nur dann verbindlich, wenn sie unsererseits in Textform bestätigt werden. Erklärungen und Auskünfte außerhalb des erteilten Auftrags sind stets unverbindlich.

4.2.  Soweit uns vom Auftraggeber eine E‐Mail‐Adresse mitteilt wird, willigt er – jederzeit widerruflich – ein, dass wir ihm ohne Einschränkungen per E‐Mail auftragsbezogene Informationen zusenden. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E‐Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist. Soweit der Auftraggeber zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies uns in Textform mit.

5. Verschwiegenheit, Datenschutz

5.1.  Wir werden über alle Angelegenheiten, die uns im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber uns von dieser Verschwiegenheitspflicht entbindet oder gesetzliche oder behördlich/gerichtlich angeordnete Offenbarungspflichten bestehen.

5.2.  Soweit es zur Verfolgung von Ansprüchen unsererseits (insbesondere Ansprüche auf Vergütung) oder zur Abwehr von Ansprüchen (insbesondere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder ggf. Dritter gegen uns) notwendig ist, sind wir von der Verschwiegenheitspflicht entbunden.

5.3.  Wir werden die einschlägigen datenschutzrechtlichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften beachten und ggf. gesonderte vertragliche Vereinbarungen hierzu treffen, soweit dies erforderlich ist. Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die gesonderten Hinweise zur Datenverarbeitung/Datenschutzerklärung verwiesen.

6. Mängelbeseitigung

6.1.  Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch uns. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt wegen eines Mangels kann nur dann erfolgen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassen, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 8.

6.2.  Offensichtliche Unrichtigkeiten (z.B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von uns jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängel dürfen wir Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen unsererseits den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

7. Haftung

7.1.  Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

7.2.  Auf Schadensersatz haften wir ‐ gleich aus welchem Rechtsgrund ‐ im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

7.3.  Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Vertragsverhältnisses fallen, sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde sowie in Bezug auf Schäden, die eine Ersatzpflicht des Herstellers nach § 1 ProdHG begründen.

7.4.  Etwaige einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen den vorstehenden Haftungsbeschränkungen vor, lassen deren Wirksamkeit jedoch ‐ soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ‐ unberührt.

8. Vergütung

8.1. Wir haben neben dem im Angebotsschreiben vereinbarten Honorar Anspruch auf Erstattung unserer Auslagen, soweit dies gesondert (z.B. im gegengezeichneten Angebotsschreiben) vereinbart wird; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Zu den Auslagen zählen belegte oder pauschalierte Barauslagen, Reisespesen (bei Bahnfahrten erste Klasse), Kilometergeld, Kopierkosten und ähnliche Nebenkosten.

8.2.  Die Aufrechnung gegen Forderungen unsererseits auf Vergütung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

8.3.  Im Falle erfolgsabhängiger Fördermittelberatung wird das Honorar mit Eintritt des Erfolgsfalls fällig. Als Erfolgsfall gilt, soweit nichts abweichendes vereinbart ist, die Gutschrift von Fördermitteln, z.B. auf einem Abgabenkonto.

8.4.  Wir erhalten auch dann ein Erfolgshonorar, wenn Gesellschafter des Auftraggebers und/oder verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG Leistungen aus einem Förderprogramm erhalten, vorausgesetzt, unsere Tätigkeit war dafür mitursächlich.

8.5.  Sollten bewilligte Fördermittel im Nachgang gekürzt, nicht ausgezahlt oder widerrufen werden aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so ändert dies nicht die Höhe und Fälligkeit unserer Vergütung.

8.6.  Entfällt während unserer Tätigkeit durch unvorhergesehene Ereignisse der Auftragsgegenstand, kündigt der Auftraggeber oder verletzt er schuldhaft seine Mitwirkungspflicht und ist die vereinbarte Leistung durch uns nicht mehr zu erbringen, sind wir berechtigt, für die von uns bis zur Kenntniserlangung von diesen Umständen erbrachten Leistungen einen entsprechenden Teil der vereinbarten Vergütung zu verlangen; ein Pauschal‐ bzw. Erfolgshonorar ist auf den Teil herabzusetzen, welcher unserer durchgeführten Tätigkeit entspricht. Wurde die Beendigung des Auftrags allerdings durch vertragswidriges Verhalten unsererseits veranlasst, haben wir lediglich Anspruch auf anteilige Vergütung der erbrachten Leistungen, soweit diese für den Auftraggeber von Interesse sind.

8.7.  Über den Anspruch gemäß vorstehend Ziffer 8.6 Satz 1 hinaus sind wir in den dort genannten Fällen berechtigt, vom Auftraggeber pauschal 65% der auf die noch nicht erbrachte Leistung entfallenden Vergütung zu verlangen. Der Nachweis eines, nach Abzug ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs, die Pauschale überschreitendem Vergütungsanteils bleibt unberührt; die Pauschale ist auf weitergehende Ansprüche unsererseits aber anzurechnen. Umgekehrt bleibt dem Auftraggeber der Nachweis eines die Pauschale unterschreitenden Vergütungsanteils bzw. geringeren Schadens gestattet. Für den Fall, dass es sich bei der auftragsgegenständlichen Beratung um einen Dienstvertrag handelt, besteht der Anspruch gemäß dieser Ziffer 8.7. nur, wenn die vorzeitige Beendigung durch vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers veranlasst wurde.

9. Aufbewahrung und Herausgabe von Dokumenten

9.1.  Uns überlassene Dokumente (Papier und Datenträger) werden grundsätzlich nach Beendigung der diesbezüglichen Leistungserbringung dem Auftraggeber oder an vom Auftraggeber benannte Dritte übergeben oder, wenn dies gesondert vereinbart ist, von uns auch verwahrt oder vernichtet bzw. gelöscht. Wir sind berechtigt, Kopien davon aufzubewahren bzw. zu speichern, soweit wir dies zur ordnungsgemäßen Dokumentation unserer Leistungen benötigen oder es rechtlich geboten oder berufsüblich ist.

9.2.  Bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche auf Vergütung steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an den herauszugebenden Dokumenten zu.

9.3.  Die Erfüllung von Aufbewahrungs‐ und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z.B. Zuwendungsgebern) obliegt allein dem Auftraggeber.

10. Schlussbestimmungen

10.1.  Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

10.2.  Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

10.3.  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist München.